Rettungssanitäter (RettSan bzw. RS) sind für den Rettungsdienst ausgebildete Personen. In der Ausbildung werden die Grundlagen der Notfallmedizin und Techniken der Rettung schwer verletzter oder erkrankter Personen erlernt. Die Ausbildung zum Rettungssanitäter ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz unterschiedlich definiert. Der Volksmund nennt häufig jegliches nichtärztliches Rettungsfachpersonal Rettungssanitäter. Bei einer Nutzung in diesem Sinn ist der Ausdruck – genau wie die noch allgemeinere Bezeichnung „Sanitäter“ – nicht verknüpft mit der tatsächlichen Qualifikation des Helfers.
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätze[n] zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977,[1] ist in den meisten Bundesländern gesetzlich geregelt, nicht jedoch durch ein Bundesgesetz. Sie umfasst 520 Stunden und gliedert sich in vier Teile:
Rettungssanitäter kommen in Deutschland im Rettungsdienst zum Einsatz, beim qualifizierten Krankentransport als Transportführer auf einem Krankentransportwagen und in der Notfallrettung als Teil der Besatzung eines Rettungswagens, Notarztwagens oder Notarzteinsatzfahrzeuges. Bei Letzterer gehört es zu ihren Aufgaben, die Versorgung des Patienten einzuleiten und Notarzt sowie Notfallsanitäter bei der Wiederherstellung bzw. Aufrechterhaltung lebenswichtiger Körperfunktionen und der Herstellung der Transportfähigkeit des Patienten zu unterstützen.