Rettungsassistent/innen
Der/Die Rettungsassistent/in (RettAss oder RA) war in Deutschland der bisher einzige staatlich anerkannte Beruf im Rettungsdienst. Er wurde ab dem 1. Januar 2014 sukzessive durch den Notfallsanitäter abgelöst, der durch das Notfallsanitätergesetz eingeführt wurde. Die Ausbildung des bisherigen Rettungsassistenten war bundesweit einheitlich an Berufsfachschulen geregelt und endete 2015. Die Ausbildungsdauer betrug insgesamt 2 Jahre. Dem Rettungsassistenten in Deutschland entsprach in etwa der Notfallsanitäter in Österreich, der diplomierte Rettungssanitäter in der Schweiz, der Emergency Medical Technician-Paramedic (Paramedic) in den Vereinigten Staaten und der Emergency Medical Technician in England. In Deutschland werden im Volksmund für die nicht-ärztlichen Mitglieder des Rettungsdienstes häufig fälschlicherweise die allgemeinen Bezeichnungen Sanitäter oder Rettungssanitäter verwendet, beides sind jedoch keine staatlich anerkannten Berufe.
Die Aufgaben des Rettungsassistenten umfassen die eigenständige Versorgung von Notfallpatienten bis zum Eintreffen des Notarztes, Assistenz bei Maßnahmen des Arztes und eigenverantwortliche Durchführung von Einsätzen, bei denen bis zum Eintreffen im Krankenhaus nicht die Anwesenheit eines Arztes möglich oder aber eine qualifizierte Betreuung nötig ist. Auch das fachgerechte Durchführen von Krankentransporten ist Aufgabe des Rettungsassistenten.
Die zweijährige Ausbildung war bis zum 01.01.2014 durch das Rettungsassistentengesetz vom 10. Juli 1989 geregelt. Sie gliederte sich in zwei Teile: Das erste Jahr bestand aus der Vermittlung von Theorie an einer staatl. anerkannten Rettungsassistentenschule und einem Praktikum in verschiedenen Abteilungen einer Klinik. Dieser Teil der Ausbildung endete mit einer staatlichen Prüfung, welche meistens aus einem praktischen (dieser Teil kann z.B. wie folgt gegliedert sein: Herz-Lungen-Wiederbelebung, internistisch, chirurgisch), einem theoretischen und einem schriftlichen Teil bestand. Die Prüfung wurde unter Aufsicht der zuständigen Behörde (z.B. Gesundheitsamt) durchgeführt. Unter anderem hatten Rettungssanitäter und examiniertes Krankenpflegepersonal, Sanitätsunteroffiziere der Bundeswehr, sowie Sanitätsbeamte der Polizei und Bundespolizei die Möglichkeit, sich einen Teil ihrer bisherigen Ausbildung anrechnen zu lassen. Das zweite Jahr verbrachte der Schüler auf einer Lehrrettungswache. Dort wurden die praktischen Fähigkeiten vertieft. Rettungssanitäter konnten sich Teile ihrer bisherigen rettungsdienstlichen Tätigkeit anrechnen lassen. Der praktische Teil endete mit einem sog. „Abschlussgespräch“, bei dem der Auszubildende noch einmal auf seine Eignung für diesen Beruf geprüft werden konnte. Danach erhielt der Auszubildende von der zuständigen Behörde desjenigen Bundeslandes, in dem der theoretische Teil der Ausbildung abgeschlossen wurde (i. d. R. beim jeweiligen Regierungspräsidium) auf Antrag die Urkunde über die „Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent/-in“.
Darüber hinaus gab es als Insellösung auch eine dreijährige Ausbildung zum Rettungsassistenten. Der RettAss-Azubi war hierbei fest bei einer Rettungsdienstorganisation angestellt, erhielt eine Ausbildungsvergütung, bekam Lehrmaterialien und Dienstkleidung gestellt und erlangte neben der Ausbildung zum Rettungsassistenten noch Zusatzqualifikationen wie zum Beispiel die als MPG-Beauftragter oder die Aufstockung des Führerscheins der Klasse B zur Klasse C1 (eine Vielzahl der Rettungsdienstfahrzeuge überschreiten die 3,5-Tonnen-Grenze, welche die Klasse B beinhaltet). Da dies Initiativen einzelner Dienststellen und Rettungsdienstschulen waren, oblag ihnen auch der organisatorische Ablauf und die Zusatzqualifikationen. Es handelte sich dabei jedoch keinesfalls um eine Erweiterung der RettAss-Ausbildung an sich: Grundlage für die Ausbildungsinhalte blieb das Rettungsassistentengesetz (RettAssG) bzw. dessen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Eine oft geforderte, erweiterte Handlungskompetenz mit entsprechender rechtlicher Absicherung folgte daraus nicht.
Mit der Einführung des Berufsbildes Notfallsanitäter werden in den kommenden Jahren die bisherigen Rettungsassistentinnen- und assistenten nach und nach zum Notfallsanitäter weitergebildet. Neue Auszubildende werden die neugeregelte dreijährige Notfallsanitäterausbildung durchlaufen. Hierzu näheres unter dem Menuepunkt "Notfallsanitäter"